Den Vorteil aus Ihrer Kreativität können Sie sich schützen lassen: durch Patente, Gebrauchsmuster, Marken und
Geschmacksmuster.
Diese können für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland, der EU und den USA gelten. Dabei müssen Sie als Patentinhaber
beobachten, ob jemand Ihr Patent verletzt und diesen dann gerichtlich abmahnen.
Ihre Ansprechpartnerin zu Fragen für gewerbliche Schutzrechte aller Art - angefangen von der Recherche im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung über Auskünfte zu Anmeldeverfahren bis hin zur kostenfreien Beratung durch einen Patentanwalt erhalten Sie von:
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Dr. Regina Bühl
Rechercheurin
Patente und Normen
Fabrikzeile
21
95028
Hof
Tel.: 09281 7375
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Das Deutsche Patent- und Markenamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Es erteilt und verwaltetet gewerbliche Schutzrechte und informiert über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland.
Auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen, wie Angaben zum Anmeldeverfahren, Formulare, Höhe der Gebühren und Hinweise zur Recherche.
Deutsches Patent-
und Markenamt (DPMA)
Zweibrückenstraße 12 80331 München
Tel.: 089 2195
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Auf den Seiten der PatentInformationszentren im Internet (PIZnet) können Sie zuhause eigene Patentrecherchen durchführen.