Prinzipiell müssen alle Gründer ähnliche Voraussetzungen erfüllen, um mit Ihrer Geschäftsidee auf dem Markt den Einstieg zu finden und danach auch erfolgreich bestehen zu können. Dennoch gibt es Unterschiede, die beachtet werden müssen.
Freiberufliche Gründungen
Für freiberufliche Gründungen ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, sondern nur eine Genehmigung vom Finanzamt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Institut für Freie Berufe oder beim zuständigen Finanzamt.
Gewerbliche Gründungen
Einzelhändler, Internet-Händler, Gastronomen, Haushaltsdienstleister, Handelsvertreter,...
Für diese Gewerbe ist die IHK zu Coburg zuständig.
Für alle Handwerker, die ebenfalls zu den Gewerbetreibenden zählen, ist die Handwerkskammer für Oberfranken Ansprechpartner.
Es gibt viele Wege, die in die berufliche Selbständigkeit führen können. Finden Sie hier die geeignete Gründungsart: